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Das Bayerische Krippengeld als neue Familienleistung

13.01.2020

Familiengeld, Kindergartenzuschuss und nun auch Krippengeld: Bayern hat zum Jahresbeginn eine weitere Familienleistung eingeführt, bei der das Geld direkt bei den Eltern ankommt.

Seit dem 1. Januar 2020 erhalten Eltern mit dem Bayerischen Krippengeld für ihre Kinder bereits ab dem ersten Geburtstag bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, einen Zuschuss zu den Elternbeiträgen für den Besuch einer staatlich geförderten Einrichtung oder Tagespflege von bis zu 100 Euro pro Monat und Kind. Auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern können vom Krippengeld profitieren. Der Übergang vom Bayerischen Krippengeld zum Beitragszuschuss für den Kindergarten ist nahtlos. Damit werden Eltern schon seit dem 1. April 2019 in der gesamten Kindergartenzeit mit 100 Euro monatlich entlastet.

Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen: Die Grenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro. Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden. Der Freistaat investiert dafür im Jahr 2020 rund 105 Millionen Euro.

Die Auszahlung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erfolgt auf Antrag direkt an die Eltern. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Website des ZBFS unter Krippengeld zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld. Außerdem beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBFS unter der Nummer 0931/ 32090929 Fragen dazu. Das Service-Telefon steht Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.