Familie von hinten.

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Urlaub mit der Familie

03.06.2022

Alle von uns freuen sich auf einen Urlaub mit der Familie. Dabei bedeutet ein gemeinsam verbrachter Urlaub mehr, als nur ein paar Tage auszuspannen. Ein Familienurlaub stärkt den Zusammenhalt und vertieft das Verständnis füreinander.

Besonders für Familien mit Kindern sind gemeinnützige Familienferienstätten eine attraktive Alternative zu den sonst üblichen Urlaubsangeboten. Familienferienstätten gibt es deutschlandweit in landschaftlich besonders schönen Gegenden. Sie sind komplett auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten und verfügen über ein breites Angebotsspektrum an unterschiedlichen Aktivitäten für die ganze Familie.

Einen Überblick  über alle gemeinnützigen Familienferienstätten verschafft der Katalog der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, den Sie hier bestellen oder herunterladen können. Eine direkte Buchungsanfrage für viele Familienferienstätten kann schnell und unbürokratisch über das gemeinsame Anfrageportal der Familienferienstätten gestellt werden.

Gerade für Familien, in denen das Thema Pflegebedürftigkeit oder gesundheitliches Handicap eine Rolle spielt, ist es nicht immer einfach einen Urlaub zu realisieren, der allen Familienmitgliedern gerecht wird. Einige Familienferienstätten können auch diesen Familien mit ihren besonderen Bedürfnissen zum Beispiel durch die Bereitstellung von Pflegebetten und die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten einen gemeinsamen Urlaub ermöglichen. Informationen zu diesen spezialisierten Ferienstätten und ihren konkreten Angeboten finden Sie in der neu aufgelegten Broschüre „Familienerholung für Menschen mit Handicap, Pflegebedürftige und Angehörige mit Pflegeverantwortung".

Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, haben die Möglichkeit, für den Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte einen Zuschuss durch den Freistaat Bayern zu erhalten.

 

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Hier gibt es mehr Infos

Infos zum Antragsverfahren und den genauen Fördervoraussetzungen zur staatlichen Förderung der Familienerholung finden Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Dort gibt es auch die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen.