Vater mit Kleinkind fröhlich

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Änderungen im Namensrecht

16.04.2024

Mit dem Ziel, das Namensrecht zu modernisieren und damit mehr Flexibilität und neue Freiheiten zu schaffen, hat der Bundestag vor Kurzem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen.

So sollen künftig Eheleute einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen können, der sich aus ihrer beider Familiennamen zusammensetzt. Kinder der Eheleute sollen diesen Doppelnamen als Geburtsnamen erhalten. Eltern sollen ihren Kindern auch dann einen Doppelnamen erteilen können, wenn sie selbst keinen führen - unabhängig davon, ob sie verheiratet sind. Im geltenden Recht ist dies nicht möglich. So kann nur ein Ehegatte einen Doppelnamen führen; Kinder können keine Doppelnamen aus den Namen beider Eltern erhalten.

Auch für Stiefkinder und Scheidungskinder soll es flexiblere Regelungen geben. Im Falle einer Scheidung können Kinder durch die Reform künftig zu dem Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben. Ähnliche Regelungen gelten für Stiefkinder.

Das reformierte Namensrecht soll Anfang Mai 2025 in Kraft treten. Ein Grund für die lange Vorlaufzeit ist die notwendige Umstellung in Behörden und Standesämtern.

 

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Zu weiteren Infos auf der Website des Bundesministeriums der Justiz